Hygienekonzept

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 26. Juni genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort.

Für die Ausübung des Vereinssports wurden am 12. August 2020 Sonderregelungen abweichend der Landesverordnung vereinbart. Diese spiegeln sich in diesem Konzept wider.

Es gibt eine neue Version Corona Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020. Die Nachweise  sind redaktionell überarbeitet worden und die PDF-Datei ist nun am PC vorausfüllbar! Schon ausgedruckte Exemplare mit Stand 22. Mai 2020 können aufgebraucht werden. Den Link auf diese Datei findet ihr nachfolgend im Dokument und auf der VfR-Web-Seite unter Download.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

 Ganz zentrale Bedeutung hat die Kontaktnachverfolgung! Deshalb an dieser Stelle noch einmal das Verfahren beim VfR ausführlich dargestellt:

1.    Die Nachverfolgungsnachweise sollen bereits zu Hause ausgefüllt werden. Mit dem Ausfüllen bescheinigt der / die  Trainingsteilnehmer*in nicht nur seine Erreichbarkeit, sondern auch den persönlich unbedenklichen Gesundheitszustand und den im Haushalt lebenden Personen! Schließlich wollen wir alle nicht, dass Teilnehmer*innen mit Anzeichen von Erkältungssymptomen bei sich oder Angehörigen zum Sport auftauchen. Das erklärt auch, warum zu jedem Training dieser Nachweis als Selbsterklärung erneut erforderlich ist!!

 

2.    Nach dem Training sind die Kontaktnachweise durch die Übungsleiter*innen zeitnah in die Geschäftsstelle zu bringen (so schnell als möglich, dass erspart das aufwendige hinterher telefonieren). Dort werden die Nachweise nach Datum sortiert abgelegt und nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Eine elektronische Aufbereitung der Nachweise findet nicht statt.

 

3.    Ein benanntes Vorstandsmitglied überwacht das E-Mail Postfach unseres lückenlos. Diese ständige Erreichbarkeit praktizieren wir bereits seit Wiederaufnahme des Vereinssports!

 

4.    Erreicht uns ein Anruf bezüglich einer Nachverfolgung, fährt außerhalb der Öffnungszeiten das Vorstandsmitglied in die Geschäftsstelle und gibt die gewünschten Daten telefonisch anhand der vorliegenden Nachweise durch. Vorstandsmitglieder haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die elektronische Mitgliederverwaltung. Es können also nur die Daten weitergegeben werden, die auf den Nachweisen vorhanden sind. Wird da irgendein Mist gebaut, wird der Vorstand sicher die betreffenden Personen zur Rechenschaft ziehen, zumal Fehlverhalten inzwischen bußgeldbewährt sind.

 

5.    Mit diesem Verfahren werden wir sowohl den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Hygiene gerecht. Es gibt sicher elegantere Möglichkeiten der Nachverfolgung, wie zum Beispiel die Erfassung mit QR-Codes oder ähnlichem. Unsere Mitglieder verfügen aber schlichtweg nicht durchgehend über die technische Ausstattung, um an solchen Verfahren teilzuhaben. Dann lieber mit ein bisschen Aufwand für alle gleich: „Zettel“ ausfüllen! Wir denken schon, dass das zumutbar ist.

 

 

Hinweise der Stadt Eckernförde:

·         Für Seife und Einmalhandtücher in den WC-Räumen sorgt die Stadt, jedoch nicht für Handdesinfektionsmittel.

·     In den Regeln ist u. a. vorgegeben, dass Übungsleiter*innen vor und nach dem Training alle Geräte und Oberflächen reinigen oder desinfizieren, die gemeinschaftlich genutzt wurden. Das dafür benötigte Reinigungs- oder Desinfektionsmittel kann nicht die Stadt, sondern muss der Verein den Übungsleitungen zur Verfügung stellen.

·     Die Stadt wird keine Wegmarkierungen anbringen. Um Begegnungen zweier Gruppen an Treffpunkten zu vermeiden, sind die Trainingszeiten entsprechend zu verkürzen.

·         Die Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sportstätten sind zu beachten.

 

Festlegungen im Einzelnen:

1.       Trainings-/Übungsgruppen sollten wo möglich gerade im Mannschaftstraining in entsprechenden Jahrgängen zusammengefasst werden. Grundsätzlich entfällt das Abstandsgebot, wenn die Höchstgrenzen der Belegungsdichte (siehe weiter unten) nicht überschritten werden.

2.     Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.

3.       Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zu mindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.

4.    Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.

5.    Die Nutzung von Umkleidekabinen und  Duschräume im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eckernförde sind unter Wahrung der Abstandsregeln gestattet.

Für die Dusch- und Umkleideräumlichkeiten am Wulsteert-Sportplatz im Zuständigkeitsbereich des VfR bitte den Aushang an diesen Räumlichkeiten beachten.  Für diesen Bereich wurde ein gesondertes Hygienekonzept von uns erstellt.

6.    Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Hallenbereiche/ der Sportstätte ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.

7. Der Nachverfolgungsnachweis ist bereits ausgefüllt von jeder/m Teilnehmer*innen zum Treffpunkt  mit vollständigen Angaben mitzuführen und wird vom Übungsleiter*in eingesammelt. Sollte Dieses nicht erfolgt sein,  ist es vor Ort nachzuholen. Ohne Nachweis ist die Teilnahme am Training zu untersagen.Das Mitführen und Abgeben eines Nachverfolgungsnachweises ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.

8. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten.

9. Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.

10.   Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
 
Für das Betreten der Sporthalle gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“.
Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
Beim Sport in der Sporthalle bitte ausreichend lüften!!!
Ein Liga und Wettkampfbetrieb ist ohne Zuschauer generell zulässig. Bitte die entsprechenden Empfehlungen der Fachverbände beachten!

In den Sporthallen sind Zuschauer / Besucher generell untersagt.

Auf den Außenanlagen sind Zuschauer dann zulässig, wenn vorher durch die Verantwortlichen  ein Veranstaltungs- und Hygienekonzept vorgelegt wurde.
Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.

11.   Gemeinsam genutzte Trainings- Wettkampfgegenstände sind vor Ende des Trainings / Wettkampfs zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.12. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.

12.    Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt. 13. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

14.   Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:
Grundlage für die neue Belegungsdichte bildet für dieses Konzept  die Fachempfehlung des Deutschen Handballbundes vom 14. Juli 2020 als eine der dynamischsten Sportarten mit Körperkontakt im Bereich Stufe 7 Wettkampfbetrieb. Dort ist unter Nichteinhaltung des Abstandes ohne Mund-Nase Schutz eine Anzahl von 42 genannt (16 Spieler*innen pro Mannschaft, 8 Offizielle und 2 Schiedsrichter). Das macht auf die Größe der Wettkampfstätte Wulfsteerthalle 24 qm pro Person bei hoher Dynamik. Für nicht dynamische Sportarten verringert sich dieser Wert auf 12 qm pro Person. Steht für ein Training nur ein Teil der Sporthalle zur Verfügung, verringert sich die MAX-Anzahl entsprechend auf diesen Teil.

 

Sporthalle

Sportfläche

Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei geringer Intensität

Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei hoher Intensität

Schulzentrum Halle I

1.180 m2

98

49

Schulzentrum Halle II

980 m2

81

40

Schulzentrum Halle III

1.220 m2

102

51

Wulfsteerthalle

1.005 m2

84

42

Fritz-Reuter Sporthalle

960 m2

80

40

Gudewerdt-Sporthalle

961 m2

80

40

Gudewerdt-Turnhalle

365 m2

30

15

Pestalozzi-Turnhalle

242 m2

20

10

Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule

108 m2

9

5

Willers-Jessen-Turnhalle

187 m2

16

8

Richard-Vosgerau-Turnhalle

316 m2

26

13

Sporthalle RBZ Fischerkoppel

ca . 300 m2

25

13

 

Vorgabe zur maximalen Belegungsdichte auf den Außensportanlagen / Außenbereich
Innerhalb der Trainingsgruppen auf den Außensportanlagen / im Außenbereich gibt es keine Höchstgrenzen.

Ergänzende Angaben zum Liga- und Wettkampfbetrieb (auch Testspiele)
Bei der Planung von Liga- und Wettkampfbetrieb einschließlich Testspiele sind vorher Absprachen mit der Gastmannschaft hinsichtlich Treffpunkte zu vereinbaren, um Begegnungsverkehr außerhalb der Spielfläche zu vermeiden.
Die Gastmannschaft ist selber für das Nachhalten ihrer Teilnehmer verantwortlich. Der Verantwortliche der Heimmannschaft muss sich aber eine Erreichbarkeit der Gastmannschaft aushändigen lassen, unter der eine Kontaktverfolgung der Gastmannschaft vollzogen werden kann.
Bei Überschreiten der definierten Höchstgrenzen z.B. durch Zeitnehmer und sonstigem notwendigem Funktionspersonal gilt für diese Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Ergänzungen des 1 . Konzept Hygiene-und Verhaltensregeln beim VfR durch die Spartenleitungen
Die jeweilige Spartenleitung kann in Absprache mit dem Vorstand zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln im Bereich der Sparte anordnen.

 

 


 

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